Die Ethik in der Architektur 5
Zum Unterschied dazu ist die Schuld ein Ergebnis, aus dem Vergleich des juristischen Maßmenschen und der zu vergleichenden Person; sprich das wechselseitige addieren und subtrahieren von Gegebenheit und Regel einer Handlung. Der Zusammenhang der beiden Begriffe sieht laut Spinoza folgendermaßen aus: Sehr wohl aber, ist der Schuld als auch dem Scham, die Reue inhärent und somit verwebt sie sich mit Kontrolle und Macht. Die Reue selbst ist keine Tugend und entspringt auch nicht aus der Vernunft. Vielmehr ist der, der eine Tat bereut, in doppelter Hinsicht unvermögend, denn würde er absolut aus Tugend handeln, so würde er nichts anderes tun als nach Anleitung der Vernunft zu leben, und auf dieser sein eigenes Sein erhalten. Weil ferner die Begierde, wenn sie aus der Vernunft hervorgeht, zum Pflichtgefühl gehört; entspringt diese aber aus dem Affekt, so ist es Ehrgeiz, der sich auf ein falsches Pflichtgefühl beruft und meistens Missgunst erregt. Denn wenn man die anderen mit Rat und Tat zu unterstützen versucht, um das nächst höhere bzw. höchste Ziel zu erreichen, kann das nur unter der Voraussetzung passieren, dass der, der hilft, keinen Wert auf die Bewunderung von denen, denen geholfen wird, legt. Auch würde man sich in einem alltäglichen Gespräch davor hüten, seine eigene Leistung anzupreisen und danach trachten, überhaupt keinen Anlass zum Neid zu geben. Des Weiteren würde man über das menschliche Unvermögen nur sparsam sprechen, mehr dagegen von dem menschlichen Vermögen und über die Möglichkeiten, durch die es verwirklicht werden kann. Damit die Menschen nicht aus Furcht oder Abneigung, sondern von dem Affekt der Lust angetrieben, nach den Vorschriften der Vernunft zu leben streben. Entsprechend dieser Erkenntnis würde dies jeglichen Wettbewerb unterbinden, jedoch ein Miteinander fördern.
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